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Kapitel 5. Der amerikanische Missionar, Volumen 42, Nr., 08, der August 1888,
wohlwollende Person sollte uns die Mittel dafür anbieten, diese zu machen Änderungen, wir fürchten, daß wir die Selbstzucht nicht haben abzulehnen, außer wenn das Kirchen oder wohlwollende Individuen, für die wir handeln, werden uns befehligen um zu machen damit. Wir erwarten die Antwort, die sie geben werden. * * * * * *DIE VERNACULAR. DIE LETZTE REGIERUNGS-REIHENFOLGE.* DIE ORDER. Wir geben unter einer Kopie von der letzten Reihenfolge, die vom Innere erhalten wird, Abteilung in Verhältnis zur Landessprache. "1. In Regierung bildet keine Textbücher und keine mündlichen aus Unterricht in der Landessprache wird erlaubt werden, aber alle Textbücher und Anweisung muß in der englischen Sprache sein. Keine Abreise von dieser Regel wird erlaubt werden, außer wenn völlig notwendig zu rudimentärem Unterricht in Englisch. Aber es wird dazu erlaubt lesen Sie in der Landessprache bei der täglichen Öffnung davon von der Bibel die Schule, wenn Englisch nicht von den Schülern verstanden wird. "2d. In Schulen, wo indische Kinder vertraglich verpflichtet gesetzt werden,, oder zu dem die Regierung auf jede Weise, die Gleichen, beiträgt Regel wird in aller weltlichen Anweisung beobachtet werden. Religiös Unterricht in der Landessprache wird vielleicht in solchen Schulen erlaubt, beide vom Textbuch und mündlich, sorgte nicht mehr als viertel der Zeit werden solcher Anweisung gewidmet. "3d. In rein Missionsschulen ist das, in Schulen zu dessen unterstützen Sie, die Regierung trägt nichts, religiös und ander, bei Anweisung wird vielleicht auf die von jenen genehmigte Weise geführt der behalten Sie die Schulen bei, sorgte von den Schulstunden so fünfzigprozentig wird in Unterricht in Englisch beschäftigt werden. "4. Nur einheimischen indischen Lehrern wird erlaubt werden zu unterrichten, ansonsten in irgendeiner indischen Landessprache, und diese einheimischen Lehrer
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