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Kapitel 40. Die Bucht Staatliche Monatszeitschrift, Volumen 2, Nr., 1, Oktober 1884,
bis den Anfang von der Revolution. In der Sitzung des Generals Gericht, das sich bei Watertown traf, am 19. Juli 1775 war Pepperell von einem Mitglied dargestellt, und erwarb die Privilegien auf diese Art davon ein Stadt ohne irgendeine besondere Tat der Einverleibung. Andere ähnliche Gebiete wurde ebenso dargestellt, in Übereinstimmung mit der Gebotsberufung das Körper zusammen, und sie erhielten so städtische Rechte ohne das Übliche Förmlichkeit. Der Präzedenzfall scheint vom Provincial gesetzt worden zu sein, Kongreß von Massachusetts, der aus Delegierten davon aufwärts gemacht wurde, das Gebiete auch als von die Städte. Es war ein gemachter revolutionärer Schritt außerhalb des Gesetzes. Am 23. März 1786 diese anomale Bedingung von Angelegenheiten wurden von einer Tat der Gesetzgebenden Gewalt beigelegt, die alles erklärte, Gebiete integriert vor dem 1. Januar 1777, Städte für alles zu sein Absichten und Zwecke. Die Tat für die Einverleibung von Pepperell ist wie folgt:-- Anno Regni Regis Georgij Secundi vicesimo Sexto Ein Gesetz dafür, den zweiten Bezirk in der Stadt von Groton darin zu errichten, ein seperate-Gebiet Es wird vom Leiu't erlassen. Gov'r: Rat und Repräsentantenhaus , Daß der zweite Bezirk in Groton, der südlich auf das alte Land begrenzt, Road, die zu Townshend führt, Westlich auf Townshend Line Northerly auf das Säumen Sie letzten Lauf vom Governm't. von New Hampshire als die Grenze zwischen diese Provinz und derartig Östlich zur Mitte des Flusses, rief Lancaster [Nashua] Fluß, von wo die gesagten Grenzelinienkreuze sagten, Fluß, deshalb auf der Mitte von y'e. sagte Fluß, zu wo die Brücke machte, Einstellung genannt Kemps Bridge, zur Straße erwähnte zuerst, seien Sie & ist hiermit errichtet in ein seperate-Gebiet vom Namen von------, und daß das sagte, daß District ist und hiermit mit allem Priviledges Powers investiert wird, und Immunitäten, die Städte in dieser Provinz von Gesetz machen oder vielleicht genießen, das,
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