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Kapitel 31. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
ARTIKEL 127.--Alles verurteilt auch in wie in Verbrecher zivil Fälle werden in Öffentlichkeit geliefert und führen im Namen der Leute davon aus die Südafrikanerrepublik. Bestrafungen, die Weiß zugefügt werden können, Verbrecher in dieser Republik sind:-- 1. Inhaftierung; 2. Zwangsarbeit, mit oder ohne Eisen, der Natur zufolge von das Fall; 3. Transport oder Exil; und 4. Der Tod. Zu kein weißer Mann kann verurteilt werden, peitscht auf den Körper, wenn nicht ausdrücklich damit von Gesetz repariert. ARTIKEL 128.--Die Kläger in Aufruf werden zahlen, falls ihr Aufruf wird grundlos gefunden oder wird abgelehnt, für einen Aufruf von das Satz vom Gericht des Landrost 5 Rds. Wenn es danach das erscheint, dieser Aufruf ist gut, dann wird dieses Geld zurückgegeben. ARTIKEL 129.--Die Kopien der Dokumente legten um Parteien ab wird von den Büroangestellten versöhnt werden, und jede Seite wird 25 davon haben Linien und jede Linie, die man mit einem anderen nehmen, enthalten zwölf Silben; die Büroangestellten werden zwei Shillingen und vier Pences jede Seite berechnen. ARTIKEL 130.--Falls irgendein nicht fähig ist, einen Fall weiterzumachen,, und denkt trotzdem, daß er guten Grund zum Machen so hat, wird er dienen ein geschriebener Antrag auf dieses Ende auf dem Landrost des Gerichtes, vor welcher er muß seinen Fall bringen. Dieses Gericht wird ihm das Recht davon gewähren seinen Fall weitermachend, und befreit ihn von der Zahlung der Prozeßkosten, vorausgesetzt: (_a_, er hat einen geschriebenen Beweis von seinem Feldkornett und zwei produziert von seine Nachbarn, die es weiterzumachen er nicht fähig ist,; (_b_ der das Gericht, nach einer vorläufigen Prüfung seiner Forderung, und nach hörend daraufhin die gegenüberliegende Partei, hat gefunden, daß seines Forderung wird vielleicht gut gegründet. ARTIKEL 131.--Der sittings der Gerichte wird gehalten werden: Jene vom Landrosts jeder Tag von 10 vormittags zu 3 nachmittags Je Höhere Gerichte, die zu Proklamation und Regeln gewähren, die Bereitstellung machen,
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