Bücher von klassischer Literatur
Kapitel 32. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
therefor. ARTIKEL 132.--Der Büroangestellte der ohne genügende Grundblätter seine Stelle ungefüllt wird Dose vom Landrost ausgeschlossen, mit Benachrichtigung zu das Präsident, von seinem Büro für eine bestimmte Zeit, und eine andere Dose sind ernannt hat der Schwur, der dazu gewährt, in seiner Stelle nach dem Letzten genommen Gesetz. ARTIKEL 133.--Die Gerichte werden, in reparierenden Bestrafungen, denken Sie daran der, wie die gleiche Bestrafung dafür leichter oder schwerer sein kann, ein Mann als noch ein, es ist die Absicht der Gesetzgeber, zu bestrafen, jeder eine gleich schwerwiegend für einen ähnlichen Verstoß des Gesetzes; und daß Bestrafungen vielleicht damit in Übereinstimmung repariert werden. ARTIKEL 134.--Die Gerichte werden sich dazu so weit wie möglich bemühen beeilen Sie das Gehör der Fälle, und geben Sie daraufhin Urteil sobald möglich. ARTIKEL 135.--Der Büroangestellte oder der Landrost wird ein Register behalten von allen Fällen, die um Parteien vor das Gericht gebracht werden, und geht hinein dieses Register auf täglich. VON DER ADMINISTRATIVEN MACHT, OR DER CIVIL SERVANTS. ARTIKEL 136.--Die administrative Macht der Heimatregierung leitet seine Macht vom Leitenden Rat her, und ist unter den Befehlen vom Präsidenten und die Mitglieder des Leitenden Rates. ARTIKEL 137.--Es, _i.e._ die administrative Macht, ist da das Hände solcher Beamter wie von Gesetz repariert wird. ARTIKEL 138.--Das Territorium des Staates ist für diese Zwecke von Regierung teilte sich in Gebiete zu dem Teilungen gehört und Städte oder Dörfer. Änderungen in der Teilung der Gebiete oder wehrt Aufnahme ab Stelle, die zu Artikel 96 gewährt. ARTIKEL 139.--Jedes Gebiet wird von einem Landrost regiert, von solchen Beamten assistiert wie vom Gesetz zu ihm verbunden werden wird. Das Kommandanten und Feldkornette der Teilung sind, so weit wie jene Zwecke der Regierung sind besorgt, unter den Anordnungen vom obenerwähnten,
| Prev | Inhalt | Next |