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Kapitel 35. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,

von der Öffentlichkeit. ARTIKEL 154.--Alles untersuchte oder inspizierte, Bauernhöfe müssen zu Verkauf, seien Sie innerhalb der Periode von sechs Monaten vermittelt, und das Eigentums-genau (_heerenrecht_ wird innerhalb der Periode von sechs Monaten bezahlt; bei vernachlässigen Sie, um sich mit oben zu richten, nach der Verbreitung dieses Gesetzes, das Eigentums-fällig wird doppelt sein. Der Boden wird vom Ersten vermittelt Besitzer. ARTIKEL 155.--Die Steuern, die von den Leuten bezahlt werden sollten, wo nein andere Beamte werden von Gesetz ernannt, wird davon beim Büro bezahlt das Landrosts der Gebiete. ARTIKEL 156.--Aller uninspected, der unter Antrag ist, betreibt Landwirtschaft muß inspiziert werden sobald möglich. ARTIKEL 157.--Jedes jemand, der Eigenschaft besitzt und wählt zu machen, damit, werden Sie, außer den Inspektoren, seien Sie fähig, einen Landvermesser zu nutzen, für die Inspektion und das Darstellen von seinem Boden. ARTIKEL 158.--Kein Staatsbeamter wird das Recht haben zu verteidigen Fälle vor den Gerichten außer sich. ARTIKEL 159.--Alle früheren Gesetze und die Beschlüsse in Konflikt mit der Inhalt dieser Gesetze wird insgesamt ausgeschlossen. S.J.P. KRUGER, _President._ C. TRANSPORTER BOESCHOTEN, _Acting Secretary von State._ REGIERUNGS-BÜROS, PRETORIA, 19. November 1889. * * * * * GESETZ-Nr. 4, 1891. FÜR DIE EINRICHTUNG EINER DARSTELLUNG VON DEN LEUTEN, DIE VON ES BESTEHEN, ZWEI VOLKSRAADS. ARTIKEL 1.--Die gesetzgebende Macht wird sich damit ausruhen ein Darstellung der Leute, die aus einem Ersten Volksraad bestehen wird, und ein Second Volksraad. ARTIKEL 2.--Der Erste Volksraad wird die höchst Instanz sein im Staat, ebenso wie der Volksraad war, bevor dieses Gesetz darin kam, Bedienung. Der Erste Volksraad wird der den Volksraad bis dieses Gesetz genannte Körper sein kam in Bedienung. Von der Periode von diesem Gesetz, die in Bedienung kommt,,

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