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Kapitel 37. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
Volksraad wird die Gleichen als das der Mitglieder beim First sein Volksraad. ARTIKEL 7.--Die Mitglieder beim zweiten Volksraad werden genießen das gleiche Beihilfe als die Mitglieder beim Ersten Volksraad, und hat die Gleichen Pflichten in Hinsicht darauf, ihre Wähler von ihren Gesetzen zu informieren, und Beschlüsse. ARTIKEL 8.--Die Mitglieder beim zweiten Volksraad werden dafür gewählt die Periode von vier Jahren. In der ersten gewöhnlichen Sitzung vom zweiten Volksraad wird es sein von Los, das Mitglieder zu dieser Hälfte gehören werden, die zurücktreten muß, beschlossen schon nach dem Fehler von den ersten zwei Jahren. ARTIKEL 9.--Die Mitglieder beim Ersten Volksraad werden dadurch gewählt jene erteilten Bürgern, die das Bürgerrecht erhalten haben, auch das Wahlrecht bevor dieses Gesetz in Bedienung kam, oder danach durch Geburt, und hat erreicht das Alter von sechzehn Jahren. Die Konzession an der Ersten Volksraad-Dose außer auch wird dadurch erhalten jene, die während zehn Jahre für den zweiten Volksraad geeignet gewesen sind,, durch Beschluß vom Ersten Volksraad, und das Gewähren zu Regeln, die repariert werden sollten, später durch Gesetz. ARTIKEL 10.--Die Mitglieder beim zweiten Volksraad werden dadurch gewählt alles erteilte Bürgern, die das Alter von sechzehn Jahren erreicht hatten, das Wahlrecht. ARTIKEL 11.--Niemandem wird erlaubt, sich für Wahl anzubieten für beide Volksraads, oder in mehr Gebieten oder Wahlteilungen als einer zum gleichen Zeitpunkt. ARTIKEL 12.--Die Mitglieder beim Volksraad stehen vielleicht nicht zu einem noch ein in der Verbindung des Vaters und Sohn oder Stiefsohn. ARTIKEL 13.--Kein militärischer Offizier oder der Beamter, der genießt, ein repariert einmal im Jahr oder monatliches Gehalt, als solchen, bietet sich vielleicht für Wahl an als Mitglied bei entweder Volksraad. ARTIKEL 14.--Keine farbige Person oder der Bastard noch Personen von öffentliches schlechtes Verhalten, oder jene, die einen schmachvollen Verbrecher gehabt haben,
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