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Kapitel 4. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
ausgetauscht denn die Artikel verkörperten in der Konvention vom 3. August 1881; welcher letzt, bis zu solcher Gutheißung, wird vollständig fortsetzen zwingen Sie und Wirkung. ARTIKEL. ARTIKEL ICH, IIE. (Artikel, die ich und IIE ganz in Verbindung mit der Entscheidung der Grenze bringen, Reihen von der Republik.) GESCHLECHTSWORT III. Wenn ein britischer Offizier ernannt wird, bei Pretoria zu residieren, oder woanders innerhalb der Südafrikanerrepublik, um Funktionen dazu analog zu erfüllen, jene eines Konsularischen Offizieres, er wird den Schutz erhalten und Hilfe der Republik. GESCHLECHTSWORT IV. Die Südafrikanerrepublik wird keinen Vertrag oder die Verabredung damit schließen keine geben oder Nation an ander als der Orangefarbene Freie Staat, noch mit keinen einheimischer Stamm zu das ostwärts oder westwärts von der Republik, bis der Gleich, ist die Königin von Ihrer Majestät genehmigt worden. Solche Zustimmung wird erwogen werden gewährt worden zu sein, wenn ihre Majestät Regierung wird nicht, innerhalb von sechs Monaten nach dem Erhalten einer Kopie von solchen Vertrag (der sofort darauf bei ihnen abgeliefert werden wird) sein Vollendung, hat benachrichtigt, daß der Schluß solchen Vertrages daist, Konflikt mit den Interessen an Großbritannien oder keinem ihrer Majestät Eigentum in Südafrika. ARTIKEL V. Die Südafrikanerrepublik wird verantwortlich für irgendein Gleichgewicht, das darf, sein immer noch bleiben Sie genau von den Schulden, für die es zum Datum davon verantwortlich war, Annexion, zu Witz, der Cape Handelsbank Kredit, der Gleiskredit, und die Waise Kammerschulden, auf der Schulden eine erste Gebühr sein werden, das Einnahmen der Republik. Die Südafrikanerrepublik wird überdies sein der Regierung ihrer Majestät verantwortlich für L250,000, der eine Sekunde sein wird, beauftragen Sie auf den Einnahmen der Republik. GESCHLECHTSWORT VI. Die Schuldforderung so obenerwähnt durch die Südafrikanerrepublik zu ihrer Majestät
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