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Kapitel 40. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,

Volksraad ist, sobald möglich das ist innerhalb es bei der Außenseite zu sagen, achtundvierzig Stunden mitgeteilt dem Ersten Volksraad beides und zu das Präsident. ARTIKEL 29.--Der Präsident hat das Recht, wenn er erhalten hat, Benachrichtigung des zweiten Volksraad der Adoption eines Gesetzes oder ein Beschluß, dieses Gesetz oder den Beschluß vor den Ersten Volksraad zu bringen, für Überlegung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Empfang solcher Benachrichtigung. Der Präsident ist in jedem Fall begrenzt, nach dem Empfang so einer Benachrichtigung, um ihn/es dem First Volksraad innerhalb der gesagten Zeit mitzuteilen. ARTIKEL 30.--Wenn der Präsident das Gesetz nicht gebracht hat, oder Beschluß wie vor dem Ersten Volksraad für Überlegung übermittelt, und der Erste Volksraad hat es dazu nicht notwendig auf seinen eigenen Teil gedacht take sagte Gesetz oder Beschluß in Überlegung, der Präsident wird, außer wenn er es mit dem Rat und der Zustimmung des Leitenden Rates denkt, in den Interessen am Staat unerwünscht, seien Sie wahrscheinlich, dieses Gesetz zu haben oder Beschluß veröffentlichte im ersten seienden erfolgreich Volksraad, außer wenn innerhalb die gesagten vierzehn Tage wird der Erste Volksraad vielleicht unterbrochen in dem Fall die Veröffentlichung im _Staats Courant_ wird danach stattfinden das Fehler von acht Tagen vom Beginn vom ersten Sein Erfolgreich Sitzung vom First Volksraad. ARTIKEL 31.--Das Gesetz oder der Beschluß adoptierte bis zur Sekunde Volksraad wird keine Macht haben, außer wenn vom Präsidenten darin veröffentlicht hat das _Staats Courant_. ARTIKEL 32.--Die rechtliche Wirkung eines Gesetzes oder Beschluß veröffentlichte vom Präsidenten des _Staats Courant_ wird vielleicht nicht befragt, Einsparung das Recht der Leute, Denkmäler dafür zu machen. ARTIKEL 33.--Dieses Gesetz kommt zwei Monate danach in Bedienung Veröffentlichung im _Staats Courant_. S.J.P. KRUGER, _President._ DR. W.J. LEYDS, _Secretary von State._

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