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Kapitel 52. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
Regierung wünscht weiter zu beobachten, daß das Oben erwähnte nur Rechte ist, welcher die Regierung ihrer Majestät hat in der oben erwähnten Konvention reserviert in Hinsicht auf der Uitlander-Bevölkerung dieser Republik und daß das Übertretung nur von jenen Rechten konnte dieser Regierung dazu ein Recht geben diplomatische Darstellungen oder Eingriff während, überdies, das Regulierung aller anderen Fragen, die die Position oder die Rechte beeinflußt, von der Uitlander-Bevölkerung unter der obenerwähnten Konvention ist gegeben über zur Regierung und die Vertreter der Leute von die Südafrikanerrepublik. Unter den Fragen die Regulierung von welcher fällt ausschließlich innerhalb der Fähigkeit der Regierung und von der Volksraad wird jene vom Privileg und der Darstellung eingeschlossen von den Leuten in dieser Republik, und obwohl so die Alleinberechtigung von diese Regierung und vom Volksraad für die Regulierung davon Privileg und Darstellung ist unstreitbar, doch hat diese Regierung finden Sie Gelegenheit, das Privileg in einer freundlichen Mode zu besprechen und das Darstellung der Leute bei der Regierung ihrer Majestät, ohne, aber, das Erkennen dazu von seiten von ihrer Majestät irgendwelcher Rechte Regierung. Diese Regierung hat auch, durch die Formulierung von das jetzt das Existieren Privileggesetz und der Beschluß in Hinsicht auf Darstellung, hielt ständig diese freundlichen Diskussionen vor seinen Augen ab. Auf dem Teil von der Regierung ihrer Majestät aber die freundliche Natur von diesen Diskussionen haben einen mehr immer mehr drohenden Laut und die Verstande angenommen von den Leuten in dieser Republik und in den Ganzen von Südafrika haben Sie begeistert, und eine Bedingung für extreme Spannung ist geschaffen worden, während Die Regierung ihrer Majestät konnte der Gesetzgebung nicht mehr zustimmen respektierendes Privileg und der Beschluß bezüglich der Darstellung in diese Republik, und schließlich, durch Ihre Notiz vom 25. September 1899 pleite
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