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Kapitel 64. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,

Zustimmung vom Volksraad. 40. Der Präsident wird nicht fähig sein, irgendeinen Vertrag ohne Zustimmung zu machen vom Volksraad. 41. Der Präsident oder irgendein Mitglied des Leitenden Rates, wird haben das Recht, jederzeit den Staat der Finanzen zu inspizieren, als auch das Bücher von den Beamten. _Chapter VI.--Manager Council._ 42. Es wird einen Leitenden Rat geben und davon aus dem Landrost bestehen das Kapital, der Sekretär der Regierung und drei inoffizielle vom Volksraad, dem Präsidenten bei Rat zu helfen, gewählte Mitglieder und Hilfe. Der Präsident wird der Vorsitzende sein, und hat eine entscheidende Wahl. 43. Der Leitende Rat wird Sitzung über den zweiten Montag davon abhalten jeder zweite Monat, und zu solchen anderen Zeiten, wie der Präsident sich vielleicht wünscht. 44. Der Leitende Rat wird wahrscheinlich sein, davon einen jährlichen Bericht zu machen sein Transaktionen zum Volksraad. 45. Eine Mehrheit des Leitenden Rates wird das Recht haben zu zitieren eine außerordentliche Versammlung vom Volksraad. 46. Der Präsident und der Leitende Rat werden die Macht davon haben das Erklären von Standrecht. _Chapter VII.--Der Gerichtliche Power._ 47. Der Landrost hält die Macht von zivilem Polizeipräsidenten und Bewohner Friedensrichter. 48. Die gerichtliche Macht wird ausschließlich von den Gerichten geübt, welche werden vom Gesetz begründet. 49. Gesetzgebung reguliert auch die Verwaltung der Strafrechtspflege, so auch, daß in Polizei Fälle, immer Verständnis aber das Strafsachen brachten das erste Beispiel vor die höheren Gerichte herein wird von Geschworene beurteilt. _Chapter VIII.--Der Militärische System._ 50. Die Feldkornette werden durch und aus den Bürgern davon gewählt werden ihre Mündel. 51. Ein Feldkommandant wird für jedes Gebiet gewählt werden, durch und aus die Bürger von den gleichen. 52. Die zusammengesetzten Feldkommandanten und Feldkornette, die darauf verbunden werden,

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