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Kapitel 7. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,

wie in den ersten Artikel dieser Konvention gezeigt, wird vollständig sein erkannt. GESCHLECHTSWORT XIII. Außer in Durchführung irgendeines Vertrages oder Verabredung machte als vorausgesetzt in Artikel IV dieser Konvention, kein anderer oder höherer Aufgabenbereich wird sein auferlegt auf der Einfuhr in die Südafrikanerrepublik von keinen Artikel, der von jedem Teil von den Herrschaften ihrer Majestät kommt, als ist oder darf wird dem ähnlichen Artikel aufgedrängt, der aus jeder anderen Stelle oder einem Land kommt,; noch jedes Verbot wird beibehalten werden oder der Einfuhr auferlegt werden in die Südafrikanerrepublik irgendeines Artikels, die davon von jedem Teil kommt, Die Herrschaften ihrer Majestät, die sich zum Ähnlichen nicht gleich erstrecken werden, Artikel, der aus jeder anderen Stelle oder einem Land kommt. Und auf ähnliche Weise das gleiche Behandlung wird jedem Artikel gegeben werden, der nach Großbritannien kommt, von der Südafrikanerrepublik im Hinblick auf dem ähnlichen Artikel, der von keinen kommt, andere Stelle oder Land. Diese Bestimmungen schließen die Überlegung des Sonderangebotes nicht aus Anordnungen im Hinblick auf Eingangszölle und Geschäftsbeziehungen zwischen das Südafrikanerrepublik und keine von den Kolonien oder den Eigentümern Ihrer Majestät. GESCHLECHTSWORT XIV. Alle Personen, ander als Einheimische, beim Anpassen von sich den Gesetzen davon, die Südafrikanerrepublik (_a_) wird volle Freiheit haben, mit ihr Familien, hineinzugehen, Reise, oder residiert in jedem Teil des Südafrikaners Republik; (_b_) sie werden berechtigt werden, Häuser einzustellen oder zu besitzen, manufactories, Lagerhäuser, Geschäfte und Räumlichkeiten; (_c_) sie machen vielleicht weiter ihr Handel entweder persönlich oder durch irgendwelche Agenten, die sie vielleicht Anfall denken, um zu beschäftigen; (_d_) sie werden kein Thema sein, in Respekt ihrer Personen, oder Eigenschaft, oder in Respekt von ihrem Handel oder Industrie, zu irgendwelchen Steuern,,

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