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Kapitel 8. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
ob allgemein oder Einheimischer, ander als jene, die sind oder vielleicht auferlegt werden, auf Bürgern der gesagten Republik. GESCHLECHTSWORT XV. Alle Personen, ander als Einheimische, die ihr Domizil darin begründen, das Transvaal zwischen dem 12. Tag vom April 1877 und der 8. August 1881, und der innerhalb von zwölf Monaten nachdem solchen erwähnt gedauert haben, hat Datum gehabt ihre vom britischen Bewohner registrierten Namen werden befreit von allem sein allgemeine Wehrpflicht überhaupt. GESCHLECHTSWORT XVI. Bereitstellung wird Jenseits, wird von einem getrennten Instrument dafür gemacht das gegenseitige Auslieferung der Verbrecher, und auch für die Kapitulation der Fahnenflüchtigen von den Mächten Ihrer Majestät. GESCHLECHTSWORT XVII. Alle Schulden zogen sich zwischen dem 12. April 1877 und dem 8. August 1881 zusammen werden Sie in der gleichen Währung zahlbar, in der sie vielleicht gewesen sind, sein kontrahiert. GESCHLECHTSWORT XVIII. Keine Unterstützungen von Land, das vielleicht gemacht worden ist, und keine Übertragungen oder Hypotheken, die vielleicht zwischen dem 12. April 1877 vorgegangen worden sind, und das 8. August 1881 wird von Grund von ihrem Haben bloß widerlegt werden gemacht oder überholt zwischen solchen Daten. Alles überträgt für Einheimische Angelegenheiten dafür zu treuen Händen zum britischen Sekretär Einheimische werden in Macht, einem Offizier der Südafrikanerrepublik, bleiben das Nehmen vom Platz solchen Sekretärs für Einheimische Angelegenheiten. GESCHLECHTSWORT XIX. Die Regierung der Südafrikanerrepublik wird sich dazu treu engagieren erfüllen Sie die gegebenen Zusicherungen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Südens, Afrikanische Republik, zu den Einheimischen beim Pretoria Pitso durch den Royal Beauftragen Sie in der Gegenwart des Triumvirates und mit ihrem ganzen Zustimmung, (1) im Hinblick auf das Vorrecht der Einheimischen, zu kaufen oder ansonsten zu erwerben, Land unter bestimmten Bedingungen, (2), im Hinblick auf den Termin einer Kommission,
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