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Kapitel 9. Wählte Öffentliche Urkunden von der Südafrikanerrepublik und Großbritannien aus, eine Dokumentarische Perspektive der Ursachen für den Krieg in Südafrika,
um einheimische Lagen festzulegen, (3) im Hinblick auf den Zugang der Einheimischen zu das Gerichte, und (4) im Hinblick auf ihr Sein erlaubte sich innerhalb es frei zu bewegen, es das Land, oder es für irgendeinen gesetzlichen Zweck, unter einem Paßsystem, zu verlassen. GESCHLECHTSWORT XX. Diese Konvention wird von einem Volksraad des Südafrikaners ratifiziert werden Republik innerhalb der Periode von sechs Monaten nach seiner Ausführung, und in Versäumnis solcher Gutheißung diese Konvention wird null und nichtig sein. Unterschrieben in Duplikat in London dieser 27. Tag vom Februar 1884. [Unterschrieb] HERKULES ROBINSON, [Unterschrieb] S.J.P. KRUGER, [Unterschrieb] S.J. DU TOIT, [Unterschrieb] NEW JERSEY SMIT. GUTHEIßUNG VON VOLKSRAAD. _August 8, 1884._, Die Konvention wurde an den 8. August 1884 vom Volksraad darin ratifiziert ein Beschluß wie folgt: "Der Volksraad, der das Neue betrachtet hat, Konvention schloß zwischen seiner Abordnung und der britischen Regierung bei London am 27. Februar 1884, als ebenso die Verhandlungen zwischen die Vertragsparteien billigen, die in die gesagte Konvention resultierten, vom Standpunkt, der von seiner Abordnung genommen wird, auf der eine Entscheidung basierte, das Prinzip der Sandflußkonvention kann allein vollständig sättigen das Bürger der Republik. Es teilt auch hervor den Einsprüche-Satz dadurch das Abordnung gegen die Konvention von Pretoria, so ebenso ihr Einsprüche gegen die Konvention von London über die folgenden Punkte:-- "1. Die Entscheidung der Grenze, besonders auf der westlichen Grenze, von der Republik, in der die Abordnung sich nur schließlich fügte, unter den bestimmten Bedingungen, mit denen der Raad übereinstimmt. "2. Das Recht des Vetos reservierte zur britischen Krone nach Verträgen dazu wird von der Republik mit fremden Mächten geschlossen; und "3. Die Begleichung der Schulden. Das Sehen aber, daß in den sagten
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